Bekämpfung unerlaubten Glücksspiels & Anzeige zu diesem zweck GGL Gemeinsame Glücksspielbehörde ein Länder AöR
(2) Der Desiderat auf Zurücknahme das Barriere ist bei der für die Führung der Sperrdatei zuständigen Behörde zu stellen. Dies gilt auch dann, wenn bei Beantragung der Sperre für deren Laufzeit eine bestimmte Frist genannt wurde. Wird eine kürzere Dauer als drei Monate angegeben, gilt dies als Angabe von drei Monaten. (4) Veranstalter und Vermittler […]
